Willkommen in Ihrer neuen Wohnung!



 Über uns

Laut Protokoll fand am 26.Mai 1925 in der „Brauerei Buchheit“ die Gründungsversammlung

der „Mieter, Spar- und Baugenossenschaft GmbH“ statt. Eine Änderung des Namens ergab sich lt. Beschluss vom 04. September 1932 in „Gemeinnützige Mieter-Baugenossenschaft“.


Im Jahre 1925 wurde die Genossenschaft aus der Wohnungsnot heraus von beherzten Bürgern der verschiedensten Bevölkerungsschichten Gegründet. Initiator der Gründung war der Mieterschutzverein Zweibrücken, vertreten durch die Herren Kaufmann Mörz, Hauptlehrer Bächle, Gerichtsvollzieher Ottmann, Postsekretär König, Eisenbahnassistent Eder und Möbelhändler Wildling.



Es wurde eine Gründungsversammlung einberufen und die Genossenschaft gab sich ihre Statuten als Rechtsgrundlage. Gleichzeitig wurde auch beschlossen, die gegründete Genossen-schaft unter Nr. 213 Z in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Zweibrücken ein-tragen zu lassen.


Die erste Maßnahme war der Erwerb von Ländereien zum Bau von Wohnungen. Dazu wurden entsprechende Erbbauverträge wurden mit der Kirchenschaffnei abgeschlossen. Die Wohnhäuser in der Wolffstraße wurden in den Jahren 1926 und 1927 erstellt, das Anwesen Roesingerstraße 17,19,21 im Jahre 1928. Finanziert wurde mit den Zuschüssen der Bezirks-regierung der Pfalz, der Reichspost, der Justizverwaltung und der Stadt Zweibrücken.


Am 29. Juli 1932 erfolgte durch das Bürgermeisteramt Zweibrücken die Anerkennung als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen. Zuständig war damals für die Überprüfung des Unternehmens der Bayerische Prüfungsverband.


Für längere Jahre war auch Herr Ignaz Roth – bekannt als Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken – Vorsitzender des Aufsichtsrats.


Die Wohnungsgemeinnützigkeit wurde per Gesetz zum 01.01.1990 aufgehoben.

Durch die Mitgliederversammlung im Jahre 1990 durchgeführte Satzungsänderung erfüllt die Genossenschaft die Voraussetzung einer „Vermietungsgenossenschaft“. Damit zählt die Genossenschaft zu den von der Körperschaftssteuer befreiten Genossenschaften im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG.


Die Genossenschaft betrachtet sich von jeher als eine Art „Familienunternehmen“, das seinen Mitgliedern preiswerte Wohnungen anbietet.


Die Gemeinnützige Mieter-Baugenossenschaft eG wird heute noch ehrenamtlich geführt.


Und gerade heute gewinnen diese genossenschaftlichen Prinzipien der Selbsthilfe und Selbst-

Verwaltung wieder an Aktualität.


Wohnen bei unserer Genossenschaft hat schon immer mehr bedeutet, als ein Dach über dem Kopf.

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